E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Nachträgliche Herabsetzung oder Befristung nach dem 15.07.2006 geschlossener Vergleiche über den Unterhalt zulässig

Ein Vergleich über den nachehelichen Aufstockungsunterhalt, der vor dem 15.

07.2006 geschlossen wurde, kann nachträglich befristet werden.

In dem Fall hatten die Geschiedenen einen Vergleich über Aufstockungsunterhalt geschlossen. Im gleichen Zeitraum, in dem der Vergleich geschlossen wurde, wurde die höchstrichterliche Rechtssprechung zu den Befristungsmöglichkeiten bzw. Herabsetzungsmöglichkeiten des nachehelichen Unterhalts grundlegend geändert, was jedoch erst am 15.07.2006 (der Vergleich wurde am 12.04.2006 geschlossen) mit der betreffenden Entscheidung veröffentlicht wurde.
Das Gericht entschied, dass die Parteien erst nach diesem Erstveröffentlichungstermin Kenntnis von der Entscheidung haben mussten und daher ein von der Unterhaltsverpflichteten begehrter Herabsetzungsanspruch nicht präkludiert ist.
Stichtag ist hiernach die Erstveröffentlichung in der Fachpresse.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 9 UF 139 11 vom 21.10.2011
Normen: BGB §§ 133, 157, 313, 1578b I, II 2; FanFG §§ 238 I 2, II, 239; EGZPO § 36
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24