E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Hinterbliebenenrente auch für eingetragene Lebenspartner

Eingetragenen Lebenspartnern steht nach dem Tod ihres Partners derselbe Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu wie Eheleuten.


Mit seinem Urteil hat das Sozialgericht Braunschweig einen weiteren Schritt hin zur Gleichbehandlung homosexueller Paare getan, nachdem in der jüngsten Zeit vornehmlich um eine steuerliche Gleichbehandlung gestritten worden war. Diese wurde jüngst durch das Bundesverfassungsgericht für zwingend erforderlich erklärt.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt lebte der Kläger bis zu dessen Tod in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem Landwirt. Neben der übliche Rente hatte dieser einen Rentenzuschlag über die Alterssicherung der Landwirte erhalten. Seinem Partner wurde zwar die Witwerrente gewährt, weitergehende Ansprüche aus der zusätzlichen Alterssicherung wurden jedoch abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Umstand, dass ein Anspruch auf Gleichstellung erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Lebenspartnerschaft bestehen würde, die Ansprüche des verstorbenen Landwirtes jedoch schon älter waren.

Dem widersprechend wies das Gericht darauf hin, dass man das zugrunde liegende Gesetz vor dem Hintergrund des Grundgesetzes auslegen muss. Bei Eheleuten wird ein entsprechender Anspruch aus der Zusatzversicherung unstrittig gewährt, weshalb eine Verweigerung von Leistungen bei Hinterbliebenen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung darstellen würde. Für eine andere Betrachtungsweise besteht kein Raum, weshalb dem Witwer die zusätzliche Leistung zu gewähren war.
 
Sozialgericht Braunschweig, Urteil SG BS S 5 LW 4 10 vom 15.07.2013
Normen: Art. 3 I GG, § 97 ALG
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-22 wid-29 drtm-bns 2024-11-22