E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anwalt muss auf Möglichkeit einer steuerlichen Beratung hinweisen

Berät ein Rechtsanwalt eine Mandantin im Zusammenhang mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, hat er sie auf die Notwendigkeit der Einschaltung eines Steuerberaters hinzuweisen.

Auch wenn sich ein gegenüber einem Rechtsanwalt erteilter Beratungsauftrag nicht ausdrücklich auf eine Beratung in steuerlicher Hinsicht erstreckt, so können bestimmte Umstände eine anwaltliche Haftung auslösen, wenn der Rechtsanwalt hätte erkennen müssen, dass bei der Übertragung von Grundeigentum gegebenenfalls steuerliche Nachteile drohen und die Hinzuziehung eines Steuerberaters sachdienlich wäre.
Ein solcher Hinweis ist nur entbehrlich, wenn der Rechtssuchende von sich aus erklärt, dass er keine Beratung in steuerlicher Hinsicht benötigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 61 19 vom 09.01.2020
Normen: BGB § 675
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21